Kapitel 13 - nmärkte und Nebennahrungsmittelbetriebe ...
(2) Flüssige Handseife in einem Pumpspender sowie Einweg-Papierhandtücher, die auf hygienische Weise abgegeben werden, müssen am HANDWASCHBECKEN erhältlich sein. (3) Abwasser aus dem Handwaschprozess muss in einen dafür vorgesehenen Behälter abfließen, der groß genug, aber nicht kleiner als 5 Gallonen ist, um Spritzwasser oder ...